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Container FAQ

Allgemeines zu Containern


Was ist ein Container?
Ein Container (aus dem lateinischen continere für „zusammenhalten“) Ist ein Behälter, der der Lagerung und dem Transport von Gütern dient. Container gibt es in den unterschiedlichsten Größen. Für einen vereinfachten Transport sind Container in der Regel genormt.
Welche Arten von Containern gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Containern und viele „gleiche“ Container erfüllen unterschiedliche Zwecke. Unsere Container decken viele Anforderungen in Bezug auf zusätzlichen Raum, egal ob fürs Büro, Sanitär, Events oder Material.
Was ist ein ISO-Container?
Die Container nach ISO 668 sind Containertypen mit den standardisierten Maßen 12,192m x 2,438m x 2,591m (LxBXH). Der auch als Schiffscontainer bezeichnete ISO-Container wurde bereits 1956 in den USA für den Güterverkehr eingeführt. Iso-Container ermöglichen ein einfaches und schnelles Verladen, Befördern, Lagern und Entladen von Gütern. Wechselaufbauten haben ähnliche Befestigungsecken in den gleichen Längsabständen wie 20-Fuß-Container, sind jedoch etwas breiter und dadurch passender für Europaletten.
Wie viele Container können übereinandergestellt und genutzt werden?
Unsere Container lassen sich in bis zu drei Ebenen übereinander stapeln. Bitte beachten Sie unbedingt die entsprechenden statischen Voraussetzungen, die für das Stapeln der Container gegeben sein müssen. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Wie ist der Brandschutz im Container und das Brandverhalten der eingesetzten Materialien?
Bei allen unseren Containern wird Mineralwolle als Dämmmaterial eingesetzt. Die eingesetzte Mineralwolle hat ein Brandverhalten A1 (nicht brennbar) gemäß EN 13501-1.
Welche Schneelasten und Windlasten halten die Container aus?
Die Tragfähigkeit kann je nach Container und Ausstattung variieren. Daher können wir keine pauschale Aussage zu den maximalen Schneelasten und Windlasten tätigen. Mit jedem Angebot erhalten Sie aber die technischen Details des angebotenen Artikels. Hier werden dann auch die jeweiligen Schnee- und Windlasten detailliert aufgeführt.
Was ist die zulässige Belastung des Containerbodens?
Die zulässige Bodenbelastung ist immer abhängig von der Containerart und der Etage, in der ein Container verbaut wird. Ein Container, der am Boden steht, hat eine wesentlich höhere Bodenbelastbarkeit als ein Container in erster oder zweiter Ebene. Abgesehen davon kann durch zusätzliche Bodenträger in der Bodenkonstruktion die Bodenbelastbarkeit erhöht werden. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf darauf an, gerne steht Ihnen unser geschultes Personal beratend zur Seite.
Wie ist der Brandschutz im Container und das Brandverhalten der eingesetzten Materialien?
Bei allen unseren Containern wird Mineralwolle als Dämmmaterial eingesetzt. Die eingesetzte Mineralwolle hat ein Brandverhalten A1 (nicht brennbar) gemäß EN 13501-1.
Wie kann man die Container miteinander verbinden?
Die von uns angebotenen Container lassen sich sowohl auf der Stirn- als auch auf der Längsseite verbinden bzw. koppeln.
Müssen die Container geerdet werden?
Um den Container und alles, was sich im Container befindet, vor Blitzeinschlag zu sichern, muss der Container vor Ort über eine Erdungsklemme am Bodenrahmen geerdet werden.
Wird für die Container eine Baugenehmigung oder Aufstellgenehmigung benötigt?
In den meisten Fällen ja. Container sind nach Definition der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer als „bauliche Anlage“ zu betrachten und somit genehmigungspflichtig. Das Container nur oberirdisch aufgestellt und oft sogar als „fliegende Bauten“ gesehen werden, ist nicht relevant. Die Erteilung der Baugenehmigung ist im Bauordnungsrecht geregelt.
Gibt es Einsatzgebiete der Container, für die KEINE Baugenehmigung benötigt wird?

Container und/oder Containergebäude können unter bestimmten Bedingungen als Behelfsbauten oder sogenannte untergeordnete Gebäude eingestuft werden. Dafür ist sowohl die Verwendungsdauer also auch die Nutzungsdauer entscheidend.

Ein gutes Beispiel ist hierfür die Baustelleneinrichtung. Unter dem Begriff Baustelleneinrichtung werden alle Produktions-, Transport-. Lager- und sonstige Einrichtungen verstanden, die zur Errichtung eines Bauwerks auf der Baustelle benötigt werden. Dazu gehören demnach auch Containergebäude wie Unterkünfte als Pausenräume, zum Wohnen, für sanitäre Zwecke, als Baustellenbüro aber auch zu Lagerungszwecken.

Da diese Gebäude nur für die Dauer der Baustelle aufgestellt werden und dem Zweck der Unterstützung der Baumaßnahmen dienen, entfällt die Pflicht der Baugenehmigung. Ein Nutzungs- und Aufstellantrag ist jedoch meist trotzdem zu stellen. Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

Diese Ausnahme trifft auch bei Containern zu, die bei Veranstaltungen (z. B. Sport- und Musikevents) zum Einsatz kommen. Es ist nicht wichtig welche Art von Container eingesetzt werden – ausschlaggebend ist die begrenzte Nutzung in einem sehr kurzen Zeitraum.

Wird für die Container eine Baugenehmigung oder Aufstellgenehmigung benötigt?
In den meisten Fällen ja. Container sind nach Definition der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer als „bauliche Anlage“ zu betrachten und somit genehmigungspflichtig. Das Container nur oberirdisch aufgestellt und oft sogar als „fliegende Bauten“ gesehen werden, ist nicht relevant. Die Erteilung der Baugenehmigung ist im Bauordnungsrecht geregelt.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Die Bauvoranfrage ist eine Möglichkeit, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauborhabens abklären zu lassen. Dies erfolgt vor Baubeginn und Erstellung detaillierter Planungs- und Genehmigungsunterlagen. Die Bauvoranfrage ist in Deutschland ein offizielles Genehmigungsverfahren. Es besteht aus der Einreichung der Unterlagen, einer Prüfung durch die zuständige Behörde und der Zustellung des Genehmigungsbescheids (auch Bauvorbescheid genannt). Fällt dieser positiv aus, gilt er in der Regel für 3 Jahre, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Lohnt es sich, für meine Container eine Bauvoranfrage zu stellen?
Auf jeden Fall lohnt sich diese Anfrage. Zum einem investieren Sie nicht Zeit und somit auch Geld in eine Planung, die eventuell gar nicht genehmigt wird und zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass eine präzise gestellte Bauvoranfrage in einem anschließendem Bauantrag genehmigt wird.

Abmessungen der Container

Alles rund um Ihren neuen Container


Können wir auch Möbel passend für die Container kaufen/mieten?
Ja, wir bieten Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Möbeln und Innenausstattung für Ihren neuen Container an. Sprechen Sie uns bitte zu unseren Möglichkeiten der Inneneinrichtung für Container an. Gerne erstellen wir ein für Sie angepasstes Konzept.
Wie werden die Container angeliefert?
Die Container werden mit LKW angeliefert, welche größtenteils über einen eigenen Ladekran verfügen. Selbstverständlich sind unsere Fahrer geschult mit dem Umgang des Krans und somit haben Sie einen Experten vor Ort.
Gibt es bestimmte Anforderung für die Anlieferung / Abholung der Container?
Wichtig bei der Anlieferung und Abholung unserer Container ist eine freie, befestigte Zufahrt für Schwerlast-LKW mit Anhänger und Kran bis unmittelbar an den Containerstandort. Eventuell ist ein Aufstellen von Straßensperren o.ä. notwendig. Sollten sie unsicher sein, sprechen sie uns gerne an. Wir sehen uns gerne gemeinsam mit Ihnen die Aufstellfläche an.
Welche Voraussetzungen sollten beim Aufstellen der Container geschaffen sein?
Ein möglichst ebener und fester Untergrund sind für die Aufstellung unserer Container unbedingt notwendig. Kleine Unebenheiten können vor Ort durch den Fahrer mithilfe von Unterlegplatten ausgeglichen werden.
Muss ich bei der Anlieferung / Aufstellung der Container anwesend sein?
Ihre bzw. die Anwesenheit einer Ihrer befugten Mitarbeiter ist notwendig. Zum einen können so schnell letzte Details bzgl. des exakten Standorts geklärt werden, zum anderen bekommen Sie die Schüssel übergeben und es wird ein für beide Parteien wichtiges Übergabeprotokoll ausgehändigt. Außerdem können durch Ihre Anwesenheit offene Fragen direkt vor Ort besprochen und beantwortet werden.
Kann ich meinen Container speziell vor Einbrüchen schützen?
Ja, bei unseren Containern bestehen diverse Möglichkeiten, um den eingelagerten Inhalt vor Einbruch zu schützen. Ob Gitter vor den Fenstern, Rollladen mit einer Aufschubsicherung oder erweiterte Schließsysteme - gerne beraten wir Sie individuell und erstellen Ihnen ein angepasstes Angebot.
Wie werden die Container angeliefert?
Die Container werden mit LKW angeliefert, welche größtenteils über einen eigenen Ladekran verfügen. Selbstverständlich sind unsere Fahrer geschult mit dem Umgang des Krans und somit haben Sie einen Experten vor Ort.
Sind die gemieteten Container versichert?

Ja, alle unsere Container sind auch bei Ihrem Einsatz versichert. Die Versicherung greift bei Schäden wie zum Beispiel:

  • Elementarschaden
  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Hagel
  • Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8)

Nicht versichert, sind alle Gegenstände, die nicht Bestandteil der Vermietung und somit nicht unser Eigentum sind.

Bei Beschädigungen, die durch vorsätzliches Verhalten entstehen, greift die Versicherung nicht. Bei grob fahrlässigen Verhalten seitens des Mieters, sind wir berechtigt, die Haftungsfreistellung in einer der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Grob fahrlässig kann zum Beispiel sein: Containerdächer als Lager genutzt, eigenständiger Transport bzw. anheben/bewegen des Containers, offenes Feuer im Container

Der Mieter muss im Schadensfall umgehend B-Team verständigen und alle erforderlichen Angaben zum Hergang des Schadens melden. Bei einem Unfall und/oder Einbruch ist parallel dazu die Polizei hinzuzuziehen.

Der Mieter muss im Schadensfall umgehend B-Team verständigen und alle erforderlichen Angaben zum Hergang des Schadens melden. Bei einem Unfall und/oder Einbruch ist parallel dazu die Polizei hinzuzuziehen.


Sanitätscontainer


Wieweit sind die Container im Sanitärbereich eingerichtet?
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten einen Sanitärcontainer auszustatten. Wichtig ist nicht, was alles rein kann, sondern was alles rein muss. Vielmehr richtet sich die Ausstattung nach der Art der Anwendung und den gesetzlichen Vorschriften. Hier gilt z. B. im Bereich der Events die Versammlungsstättenverordnung (§12 CStättVO) zu beachten oder auch die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft im Bereich der Baustellen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf – gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen Ihren Bedarf (mit WCs, Duschen, Urinale, Waschstellen, Abwassertanks etc.) und erstellen umgehend ein für Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, wirtschaftliches Angebot.
Was muss ich beim Anschluss eine Sanitärcontainers beachten?

Bitte beachten Sie die folgenden technischen Informationen für unsere Container:

Zuleitung: mittels ½“, ¾“ oder 1“ Rohr durch die Containerwand.
Innen: PP-R Verrohrung (gemäß EN ISO 15874)
Betriebsdruck: max. zulässiger Betriebs- bzw. Anschlussdruck 4 bar
Warmwasseraufbereitung: mittels Elektroboiler, Größe je nach Containertyp (5, 15, 80, 150 bzw. 300 Liter)

ACHTUNG: Die Boiler mit 80 / 150 / 300 Liter Inhalt sind für einen max. Betriebsdruck von 6 bar geeignet. Ein höherer Wasserdruck wird durch ein entsprechendes Druckminderventil reduziert!

Ableitung: Das Abwasser wird mit Kunststoff-Rohren DN 50, DN 100 u. DN 125 (Außendurchmesser Ø 50, 110 und 125 mm) im Container zusammengefasst, und seitlich durch die Containerwand durchgeführt. Die Ableitung des Abwassers in ein genehmigtes Abwasserkanalnetz übernimmt der Kunde unter Einhaltung der lokalen Vorschriften für Wasser- und Fäkalableitungen.

HINWEIS: Sollte der Container bei Temperaturen unter + 3°C nicht benutzt werden, muss das gesamte Leitungssystem inkl. Boiler entleert werden (Frostgefahr!). In eventuell verbleibenden Restwasser (z.B. WC Abfluss, usw.) muss Frostschutzmittel beigefügt werden, um Frostschäden zu vermeiden. Das Absperrventil an der Wasserleitung muss immer geöffnet bleiben.

Alle aufgeführten Details besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen, bitte sprechen Sie uns an.


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Ihre Versorgungsplattform für Ladungsträger und mobile Raumsysteme

B-Team Gesellschaft für Behälter
Logistik GmbH
Friedhofstraße 31-35
45478 Mülheim an der Ruhr

  • 0208/44 51 68

  • 0208/47 39 94

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